Autorin: Jördens |
Enthält eine Vorsorgevollmacht die ausdrückliche Weisung, dass keine Einlieferung in ein Heim erfolgen soll, so ist das besonders für die Sozialdienste der Krankenhäuser von Relevanz, da diese i.d.R. die Heimplatzvermittlung und Antragstellung für pflegebedürftige Patienten, die nicht mehr nach Hause können, übernehmen.
Sollte eine Unterbringung in einem Heim notwendig werden, dürfen die Kinder in dem Fall einer ablehnenden Weisung keinen Heimvertrag für ihren Vater oder ihre Mutter unterschreiben. Es muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, was das Procedere im Zweifel deutlich verlängert.
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