Lösung

Autor: Grziwotz

Renate Meier kann eine Patientenverfügung errichten, in der sie beim Vorliegen bestimmter Krankheitssituationen anordnet, dass lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen werden (§ 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB). Diese Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022