Renate Meier kann eine Patientenverfügung errichten, in der sie beim Vorliegen bestimmter Krankheitssituationen anordnet, dass lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen werden (§ 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB). Diese Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden.
Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022
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