Autor: Grziwotz |
Festlegungen zur Totenfürsorge können nicht im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Diesbezügliche öffentliche Register existieren nicht. Eine Regelung mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen kann sicherstellen, dass die Wünsche des Betroffenen im Todesfall auch realisiert werden, wenn keine nahen Angehörigen mehr vorhanden sind.
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