Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: EUR 1.000,-
I.
Der Antragsteller ist im streitgegenständlichen Grundbuchblatt seit dem Jahr 2011 in Abt. ... lfd. Nr. ... als Eigentümer eingetragen. In Abt. ... lfd. Nr. ... ist ein Vermerk eingetragen, wonach der Antragsteller befreiter Vorerbe ist und Nacherben A, geb. am XX.XX.2011, sowie etwaige weitere Kinder des Vorerben.
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