Autor: Grziwotz |
Auch die isolierte Vollmachtserteilung zur Ausübung der Gesellschafterrechte bei Geschäftsunfähigkeit ist möglich. Sie kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden (siehe Einführung 5.2). In der Regel genügt es bei personalistisch strukturierten Gesellschaften, insbesondere Familiengesellschaften, allerdings, wenn die Mitgesellschafter von der Vollmacht Kenntnis haben.
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