Verfahrensrechtliche Handhabung

Autor: Grziwotz

Festlegungen zur Totenfürsorge können nicht im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Entsprechende öffentliche Register existieren nicht. Die diesbezügliche Erklärung sollte der totenfürsorgeberechtigten Person ausgehändigt werden. Sie muss ggf. auch gegenüber den rechtlich totenfürsorgeberechtigten nächsten Angehörigen ihr Recht durchsetzen. Hierzu dient ihr der schriftliche Nachweis ihrer Ermächtigung.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022