Autorin: von Einem |
Die Heilungsbewährung wird von der Versorgungsverwaltung im Rahmen der Feststellung des GdB und der Merkzeichen im Feststellungsbescheid festgehalten. Vor Ablauf des Zeitraums der Heilungsbewährung erfolgt eine Neufeststellung von Amts wegen. Bevor der GdB herabgesetzt wird, erfolgt eine Anhörung gem. §
Wird der GdB dennoch herabgesetzt, besteht die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und sodann ggf. gegen einen zurückweisenden Widerspruchsbescheid Klage zu erheben.
Rechtsgrundlage der Herabsetzung eines GdB aufgrund einer Heilungsbewährung ist §
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