Verfahrensrechtliche Hinweise

Autor: Nau

Zur eigenen Absicherung sollte vor Arbeitsaufnahme auf die Vorlage der Bescheinigung A1 über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind, Wert gelegt werden als Nachweis, dass eine Sozialversicherung im Heimatland (Polen) besteht und Abgaben, Steuern und Beiträge bezahlt werden. Zumindest eine Kopie des Antrags auf Erteilung der Bescheinigung A1 sollte sich der deutsche Auftraggeber aushändigen lassen. Der Antrag für eine Bescheinigung A1 wird durch den polnischen Pflegedienst bei dem zuständigen Träger in Polen gestellt.

Letzte redaktionelle Änderung: 11.10.2019