LAG Berlin-Brandenburg, vom 30.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 78/13
ArbG Potsdam, vom 14.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1434/12
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung einer Krankenschwester ohne Ableistung von Nachtschichten
BAG, Urteil vom 09.04.2014 - Aktenzeichen 10 AZR 637/13
DRsp Nr. 2014/7041
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung einer Krankenschwester ohne Ableistung von Nachtschichten
1. Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.2. Wird die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber mit dieser Einschränkung angeboten, handelt es sich um ein ordnungsgemäßes Angebot iSd. §§ 294, 295BGB.Orientierungssätze:1. Die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine erforderliche Konkretisierung der Arbeitsleistung vornimmt.2. Kann der Arbeitnehmer die vertraglich festgelegte volle Arbeitsleistung (im Gegensatz zu einer Teilleistung) erbringen, liegt nicht deswegen eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor, weil er aus gesundheitlichen Gründen hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit nur eingeschränkt verwendbar ist.3. Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage, der gesamten Bandbreite der arbeitsvertraglich an sich möglichen Leistungsbestimmungen im Rahmen des § 106GewO gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit und billigem Ermessen Rücksicht nehmen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Kunde von "Rechtsportal Seniorenrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.