Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Juli 2011 -
Das Land Baden-Württemberg hat die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
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