Verwahrungsregelung im Heimvertrag (Formulierungsvorschlag)
1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Bewohner bzw. haben dessen Erben den Wohnraum und die dazugehörigen Abstellmöglichkeiten unverzüglich zu räumen und im ordnungsgemäßen Zustand, einschließlich aller Schlüssel, zurückzugeben.
2. Das Heim ist berechtigt, bis zum Zeitpunkt der vollständigen und ordnungsgemäßen Räumung des Wohnraums und der dazugehörigen Abstellmöglichkeiten für den Verbleib des persönlichen Besitzes im Heim eine Verwahrungsgebühr i.H.v. . € kalendertäglich zu verlangen.
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