Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 4 wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 17. Juli 2017 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Pirna vom 28. November 2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der weitere Beteiligte zu 3 wird als Betreuer entlassen.
Die weitere Beteiligte zu 1 wird zur Betreuerin bestellt mit dem Aufgabenkreis der Geltendmachung von Rechten der Betreuten gegenüber dem weiteren Beteiligten zu 3 als ihrem Bevollmächtigten. Sie übt ihr Amt berufsmäßig aus.
Der Einwilligungsvorbehalt entfällt.
Bis spätestens zum 3. November 2023 ist über eine Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung zu beschließen.
Die beiden Rechtsmittelverfahren bleiben gerichtskostenfrei.
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der weiteren Beteiligten zu 3 und 4 werden jeweils hälftig der Staatskasse auferlegt.
Wert beider Rechtsmittelverfahren: 5.000 €
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