3 Vorvertragliche Anzeigepflichten

Autorin: von Einem

Im Sinne eines modernen Verbraucherschutzgesetzes sieht § 3 WBVG besondere vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers vor. Werden diese nicht erfüllt, bestehen insbesondere die Möglichkeiten einer verbraucherseitigen Kündigung sowie der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (siehe dazu Mandatssituation 9.1).

Letzte redaktionelle Änderung: 11.10.2019