Wartezeitfiktion

Autorin: Staaßen

Die Wartezeitfiktion oder vorzeitige Wartezeiterfüllung stellt eine Ausnahme zu dem rentenrechtlichen Grundsatz dar, dass als versicherungsrechtliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein muss. Diese Ausnahmen sind in §  53 SGB VI geregelt, sie richten sich nach bestimmten Umständen, die zu einer Erwerbsminderung bzw. einem Todesfall geführt haben.