Autor: Grziwotz |
Die Betreuungsverfügung kann im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, um ihre spätere Auffindbarkeit zu gewährleisten. Haben der Sohn und die Freundin regelmäßigen Kontakt (z.B. mehrfache tägliche Telefonanrufe) mit der betroffenen Person, kann eine Registrierung auch unterbleiben. Zweckmäßigerweise kann die Betreuungsverfügung auch mehrmals kopiert und jeweils unterschrieben werden.
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