Kurzüberblick

Autorin: von Einem

Häufig stellt sich im Rahmen einer anwaltlichen Beratung auch die Frage, ob ein Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) oder von Merkzeichen sinnvoll sein könnte. Hier erwarten Mandanten Auskünfte zum Ablauf des Feststellungsverfahrens und zu den einzelnen Rechten, die sich aus der Feststellung ergeben.

Das Verfahren zur Ermittlung des GdB und der Merkzeichen richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben des SGB IX und den VMG. Die einzelnen Rechte, die aus den versorgungsmedizinischen Feststellungen resultieren, finden sich beispielsweise in den arbeitsrechtlichen Vorschriften des SGB IX, im Einkommensteuerrecht (EStG), im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) oder etwa im Sozialhilferecht (SGB IX).

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2022