Expertentipps

Autorin: von Einem

Bei der Ermittlung des (Gesamt-)GdB kommt den Feststellungen der Funktionsbeeinträchtigungen besondere Bedeutung zu. In der Regel werden hierzu im gerichtlichen Verfahren zunächst zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen medizinische Sachverständigengutachten gem. §  106 SGG eingeholt. Bestätigen diese nicht den klägerischen Vortrag, sollte die Einholung eines Gutachtens nach §  109 SGG mit dem Mandanten erörtert werden. Gemäß §  109 SGG kann die gutachtliche Anhörung eines bestimmten Arztes beantragt werden (dazu im Einzelnen Einführung 7/1.3.1.3).

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2022