Kurzüberblick

Autorin: von Einem

In der Regel liegt nicht eine isolierte Gesundheitsbeeinträchtigung, beispielsweise ein altersbedingter Diabetes Typ II vor, sondern es bestehen nebeneinander verschiedene Erkrankungen, die sich in unterschiedlicher Art und Weise gegenseitig beeinflussen können. Hier stellt sich die Frage, wie der Gesamt-GdB gebildet wird. Die Rechtsprechung hat ein mehrschrittiges System zur Ermittlung des Gesamt-GdB entwickelt, das auch vom BSG bestätigt wurde.1)

Die Rechtsgrundlagen für die Bildung des Gesamt-GdB finden sich in Teil A Nr. 3 VMG.

1)

BSG, Beschl. v. 23.05.2017 - B 9 SB 1/17 B, DRsp Nr. 2017/13131.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2022