Kurzüberblick

Autorin: von Einem

Die VMG sehen bei einigen Erkrankungen, bei denen der Behandlungserfolg nicht sicher vorherzusagen ist, eine sogenannte Heilungsbewährung vor.

Häufig bitten Mandanten um eine Überprüfung von Herabsetzungsbescheiden, die nach Ablauf einer Heilungsbewährung ergehen. Die Rechtsgrundlagen für die Feststellung einer Heilungsbewährung und die Herabsetzung des GdB nach Ablauf des Zeitraums finden sich in den VMG sowie in §  48 SGB X. Es ist sorgfältig zu prüfen, ob die Erkrankung entgegen den Feststellungen der Versorgungsverwaltung noch konkrete Auswirkungen auf den Zustand des Betroffenen hat.

Letzte redaktionelle Änderung: 10.03.2022