Lösung

Autorin: von Einem

Für die Betroffenen und die Angehörigen ist im Vorfeld einer Antragstellung zunächst einmal die Erläuterung wichtig, wie ein Pflegegrad ermittelt wird und wie das Begutachtungsverfahren abläuft.

Im vorliegenden Fall kann ausgehend von den Angaben Hildegard Bollingers zumindest eine erste Einschätzung zur möglichen Höhe eines Pflegegrads abgegeben werden. Selbstverständlich kann es sich dabei nur um eine vorläufige und überschlägige Beurteilung handeln, die ausschließlich auf den Angaben des Mandanten beruht. Auf diesen Umstand sollte deutlich hingewiesen werden. Dennoch kann im Rahmen der anwaltlichen Beratung anhand des konkreten Falls oder anhand abstrakter Beispiele erläutert werden, wie der Pflegegrad nach den sehr ausführlichen Vorgaben des Gesetzgebers zu ermitteln ist. Eine große praktische Hilfe bieten hier die Pflegegradrechner. Ein solcher steht in den Tools zu diesem Werk zur Verfügung (siehe hierzu unter Muster).

Erster Schritt: Ermittlung der Einzelpunktwerte

Nach den Vorgaben der §§  14, 15 SGB XI i.V.m. den Anlagen 1 und 2 zu §  15 SGB XI sind zunächst die Einzelpunktwerte bezogen auf die Module 1-6 zu ermitteln.

Modul 1: Einzelpunkte im Bereich der Mobilität

Nr.

Kriterien

selbständig

überwiegend selbständig

überwiegend unselbständig

unselbständig

1.1

Positionswechsel im Bett

0

1

2

3

1.2

Halten einer stabilen Sitzposition

0

1

2

3

1.3

Umsetzen

0

1

2

3

1.4

Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs