Lösung

Autorin: von Einem

In dieser Mandatssituation ist es für die Betroffenen und die Angehörigen i.d.R. von besonderer Bedeutung, dass sie sich einen Überblick über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege verschaffen können.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben gem. §  36 SGB XI einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. In diesem Fall erfolgt die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der Pflegesachleistung unter den Voraussetzungen des §  37 SGB XI auch die Zahlung eines monatlichen Pflegegeldes für selbst beschaffte Pflegehilfen beantragen. Hier erfolgt die Pflege durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen, die die Pflege nicht erwerbsmäßig durchführen.

Gemäß §  38 SGB XI besteht aber auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Kombinationsleistung, also einer Verbindung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Wird der Pflegesachleistungsanspruch nach §  36 SGB XI nur teilweise in Anspruch genommen, kann demnach daneben ein anteiliges Pflegegeld bezogen werden. Dieses wird um den Prozentsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat.