Sachverhalt

Autorin: von Einem

Aufgrund der Folgen eines Schlaganfalls besteht bei der 76-jährigen Hedwig Kern eine Pflegebedürftigkeit.

Der Ehemann Otto Kern möchte seine Ehefrau nach deren Rückkehr aus dem Krankenhaus und der sich anschließenden Rehabilitation möglichst lange im gemeinsamen Einfamilienhaus in Süddeutschland selbst versorgen und pflegen. Im Rahmen der anwaltlichen Beratung hat sich herausgestellt, dass die Voraussetzungen für einen Pflegegrad 3 bestehen dürften.

Otto Kern ist derzeit noch berufstätig. Zudem ist er aufgrund seiner eigenen körperlichen Konstitution nicht sicher, ob er gerade körperlich herausfordernde pflegerische Tätigkeiten wie beispielsweise die Körperpflege längerfristig allein bewerkstelligen kann.

Otto Kern bittet um Beratung, welche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen, die häusliche Pflege seiner Ehefrau sicherzustellen.

Letzte redaktionelle Änderung: 10.03.2022