Sachverhalt

Autorin: von Einem

Edith Keller ist 85 Jahre alt und nach einem Oberschenkelhalsbruch gehbehindert. Sie hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Einbau einer ebenerdigen Dusche im Badezimmer bei ihrer Pflegekasse gestellt. Wenn eine ebenerdige Dusche vorhanden ist, kann sie mit dem Rollator selbständig duschen. Die Kosten hierfür betragen gemäß dem günstigeren Kostenvoranschlag 3.785 € brutto. Die Pflegekasse lehnte den Antrag ab und begründete dies damit, dass es sich nicht um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme handele.

Edith Keller bevollmächtigte daraufhin ihre Tochter Sarah Krawuttke zur Einlegung eines Widerspruchs für ihre Mutter.

Edith Keller und ihre Tochter suchen nunmehr einen Rechtsanwalt auf, dies mit der Bitte um Prüfung und Fortführung des Widerspruchsverfahrens.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.03.2022