Sachverhalt

Autor: Nau

Die bisher allein in häuslicher Umgebung lebende und sich noch selbst versorgende 85-jährige Gerlinde Herkenrath wurde aufgrund einer Dehydrierung stationär in Krankenhausbehandlung aufgenommen. Im Rahmen dieses Krankenhausaufenthalts wurde ihrem Sohn Georg Herkenrath seitens der behandelnden Ärzte eröffnet, dass seine Mutter im Anschluss an eine Entlassung aus der stationären Behandlung aufgrund einer diagnostizierten Demenzerkrankung nicht mehr dazu in der Lage sein wird, ihren Alltag selbst zu organisieren, so dass eine stationäre oder häusliche Pflege zwingend erforderlich sein wird. Georg Herkenrath, der im Rahmen einer Vollzeittätigkeit im Umfang von 40 Stunden/Woche bei der Fantasia-GmbH tätig ist, möchte wissen, ob er einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung hat.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.10.2019