1 Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Autorin: von Einem

Im seniorenrechtlichen Bereich treffen Alter und Behinderung häufig zusammen: Entweder werden Menschen mit einer bereits bestehenden Behinderung älter oder im Alter tritt eine Behinderung hinzu. Treffen Behinderung und Alter zusammen, kann im Einzelfall auch ein (allerdings nachrangiger) Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen bestehen:

Das Recht der Eingliederungshilfe ist zum 01.01.2020 im Zuge der Umsetzung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes1)

grundlegend reformiert worden: Bislang war die Eingliederungshilfe im 6. Kapitel in den §§  53 ff. SGB XII geregelt. Mit Wirkung zum 01.01.2020 wird das Recht der Eingliederungshilfe aus der im SGB XII geregelten Sozialhilfe in das im SGB IX geregelte Rehabilitations- und Teilhaberecht aufgenommen. Dort enthält nunmehr Teil 2 in den §§  90 ff. SGB IX "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)".