Kurzüberblick

Autorin: Melle

Im Rahmen der vertragsrechtlichen Regelungen im Bereich Wohnen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen setzt das WBVG vor allem auf die Stärkung des Verbraucherschutzes für diesen Personenkreis. In Abgrenzung zu zivilrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen bei Geschäftsunfähigkeit stellt § 4 WBVG die besondere Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers in den Mittelpunkt. Der Fall thematisiert den Vertragsschluss zwischen dem Unternehmer und einem geschäftsunfähigen Verbraucher.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.10.2019