AGG
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, BGBl. I Nr. 414

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz )

FNA : 402-40

Fassung vom 14.08.2006

Inkrafttreten der Fassung: 18.08.2006

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 414)

Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeiner Teil § 1 Ziel des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe § 5 Positive Maßnahmen Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung § 6 Persönlicher Anwendungsbereich § 7 Benachteiligungsverbot § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers § 11 Ausschreibung § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten § 13 Beschwerderecht § 14 Leistungsverweigerungsrecht § 15 Entschädigung und Schadensersatz § 16 Maßregelungsverbot Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr