Lastenverteilung

Autorin: Staaßen

Die Lastenverteilung ist ein in §§  176 ff. SGB VII geregeltes Verfahren, um einen Ausgleich der Rentenlasten zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften zu erzielen. Bestimmte, jährlich festgelegte prozentuale Anteile der Rentenlast werden dabei von den Berufsgenossenschaften gemeinsam getragen, um einer durch Strukturwandel bedingten Ungleichheit entgegenzuwirken. Das Verfahren soll eine Stabilisierung der Beitragsentwicklung fördern.