Beendigung der Zugewinngemeinschaft (Formulierungsvorschlag)

Beendigung der Zugewinngemeinschaft (Formulierungsvorschlag)

Die Ehegatten heben mit sofortiger Wirkung den Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf und vereinbaren ab sofort für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung. Der bisher erzielte Zugewinn soll ausgeglichen werden. Die Ehegatten sind sich einig, dass die Ehefrau gegen den Ehemann nach Anrechnung der Vorausempfänge nach § 1380 BGB nach Maßgabe der Anlage 1 zu diesem Ehevertrag einen Anspruch auf Zugewinnausgleichsforderung i.H.v. [Betrag] € hat. Die Zugewinnausgleichsforderung ist innerhalb von sechs Monaten ab Beurkundung dieses Vertrags durch eine Geldzahlung zu erfüllen. Der Ehemann ist berechtigt, den Betrag der Zugewinnausgleichsforderung auch vorher ganz oder teilweise, auch in mehreren Teilleistungen zu erfüllen.