Klarstellungsvereinbarung hinsichtlich der Verfügungsbefugnis über Oder-Konten (Formulierungsvorschlag)

Klarstellungsvereinbarung (Formulierungsvorschlag)

Die Vertragsparteien stellen klar, dass sie zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatten, durch die jeweiligen Einzahlungen auf die Kosten die jeweils andere Vertragspartei zu bereichern. Zwischen den Vertragsparteien bestand nämlich zu jedem Zeitpunkt das gemeinsame Verständnis, dass die jeweils nicht einzahlende Vertragspartei über die Guthaben auf den Konten nur zur Bestreitung der gemeinsamen Lebensführung die freie Verfügungsmacht besaß. Darüber hinaus konnte die jeweils nicht einzahlende Vertragspartei im Verhältnis zur einzahlenden Vertragspartei zu keinem Zeitpunkt über das jeweils eingezahlte Guthaben tatsächlich oder rechtlich frei verfügen.