Kautionsregelung im Heimvertrag (Formulierungsvorschlag)

Kautionsregelung im Heimvertrag (Formulierungsvorschlag)

 

[.]

Der Bewohner verpflichtet sich gem. § 14 Abs. 1 WBVG eine Kaution, die dem zweifachen Monatspflegesatz, mithin ... €, entspricht, zu gewähren. Der Bewohner kann die vereinbarte Kaution zu drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbringen, wenn er als Sicherheit eine Geldsumme bereitstellt, wobei die erste Teilleistung zu Beginn des Vertragsverhältnisses fällig wird. (...)

[.]

 

Hinweis:

Grundlage der Berechnung ist das zu entrichtende Gesamtentgelt, jedoch ohne Berücksichtigung von aperiodischen Sonder- und Zusatzleistungen.