BAG - 15.05.1986 (6 ABR 64/83)
»§ 37 Abs. 6 BetrVG [BetrVerfG] räumt dem Betriebsrat als Kollektiv die Berechtigung ein, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung für die Tätigkeit im Betriebsrat erforderlich [...]