BFH - Urteil vom 18.12.1990 (VIII R 17/85)
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Inhaber einer Blumengroßhandlung. Bedingt durch hohe Entnahmen belief sich das Betriebskapital des Unternehmens am 31. Dezember 1977 auf ./. 248.478,24 DM. Mit Wirkung zum [...]