Die Klägerin hat den Beklagten auf Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt in Anspruch genommen.
Die Parteien haben am 7. Dezember 1987 die Ehe geschlossen, aus der das Kind M., geboren am 30. September 1991, hervorgegangen ist. M. lebt seit der am 22. Juli 1993 erfolgten Trennung der Eltern bei der Klägerin. Die Ehe der Parteien ist seit dem 13. Juni 1995 rechtskräftig geschieden.
Der Beklagte war im streitbefangenen Zeitraum Zeitsoldat. Er wohnt zusammen mit einer neuen Partnerin in M.. Von dort aus fuhr er regelmäßig mit dem Pkw zu seinem Dienstort D.. Die Klägerin arbeitete schon während des Zusammenlebens der Parteien stundenweise im Friseursalon ihrer Eltern.
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