BFH - Beschluss vom 20.12.2005 (X B 128/05)
Die Beschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht. 1. Ausdrücklich berufen haben [...]