OLG Celle - Beschluss vom 14.01.2013 (10 UF 291/12)
I. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Gebührenstufe bis 3.000 € festgesetzt. II. Der Kindesmutter wird zur Stellungnahme auf den in den nachfolgenden Gründen enthaltenen Hinweis bzw. zur [...]