6 Ermittlung des Gesamt-GdB

Autorin: von Einem

Liegen mehrere Gesundheitsbeeinträchtigungen vor, für die jeweils Einzel-GdB ermittelt wurden, erfolgt die Bildung des Gesamt-GdB nicht durch bloße Addition der Einzel-GdB-Werte. Weder eine Addition noch andere Rechenmethoden sind nach ständiger Rechtsprechung und den Vorgaben der VMG zur Bestimmung des Gesamt-GdB geeignet.10)

Vielmehr ist auf die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander abzustellen (zur Bildung des Gesamt-GdB vgl. Mandatssituation 7/2.2).

10)

Teil A Nr. 3 Buchst. a) VMG; ausdrücklich auch BSG, Beschl. v. 17.04.2013 - B 9 SB 69/12 B.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.03.2022