Tipps für die Heim- und Pflegedienstleitung

Autorin: Jördens

Was die Betreuerbestellung anbetrifft, muss eine Einrichtung nur wissen, dass es eine Betreuung gibt, wer der Betreuer für welche Aufgaben ist und für wie lange die Betreuung gilt. Wie es dazu kam, ist für sie unerheblich.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022