Autorin: Staaßen |
Der Vorbehaltsnießbrauch beschreibt die Situation, dass ein Eigentümer eine Sache an einen Dritten übereignet, sich jedoch ein Nießbrauchrecht für diese Sache vorbehält. Der ursprüngliche Eigentümer wird also Nießbraucher seiner bisherigen Sache, z.B. einer Immobilie. Der Vorbehaltsnießbrauch ist nach § 25 EStG erbschaftsteuermindernd zu berücksichtigen.
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