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Rechtsprechung
1990
BSG
BSG - Beschluß vom 29.08.1990
9a/9 BVs 38/89
Normen:
BVG
§
35
Abs.
1
Satz 1, Satz 4 ;
SGG
§
160
Abs.
2
Nr.
1
§
160a
Abs.
2
Satz 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Hamburg, vom 14.03.1989 - Vorinstanzaktenzeichen IV VsBf 35/87
§ 35 Abs. 1 BVG - Anwendung auf nicht kriegsbeschädigte erwerbsunfähige Hirnverletzte
BSG,
Beschluß
vom 29.08.1990
- Aktenzeichen 9a/9 BVs 38/89
DRsp Nr. 2005/15773
§
35
Abs.
1
BVG
- Anwendung auf nicht kriegsbeschädigte erwerbsunfähige Hirnverletzte
Zur Ungleichbehandlung von erwerbsunfähigen Hirnverletzten, deren Verletzung nicht auf eine Kriegsbeschädigung zurückgeht.
Normenkette:
BVG
§
35
Abs.
1
Satz 1, Satz 4 ;
SGG
§
160
Abs.
2
Nr.
1
§
160a
Abs.
2
Satz 3 ;
Gründe:
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