EuGH - Urteil vom 27.05.1993
Rs C-310/91
Normen:
EWGV Art. 129 ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 2 ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 3 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Persönlicher Geltungsbereich - Familienangehörige eines Arbeitnehmers - Leistung, die aufgrund einer anderen Eigenschaft als der eines Familienangehörigen eines Arbeitnehmers gewährt wird - Unanwendbarkeit der Verordnung Nr. 1408/71;

EuGH, Urteil vom 27.05.1993 - Aktenzeichen Rs C-310/91

DRsp Nr. 2006/13154

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Persönlicher Geltungsbereich - Familienangehörige eines Arbeitnehmers - Leistung, die aufgrund einer anderen Eigenschaft als der eines Familienangehörigen eines Arbeitnehmers gewährt wird - Unanwendbarkeit der Verordnung Nr. 1408/71;

»1. Die Artikel 2 und 3 der Verordnung Nr. 1408/71 sind dahin auszulegen, daß sich ein unterhaltsberechtigter Abkömmling eines Wanderarbeitnehmers nicht auf diese Artikel berufen kann, um Anspruch auf eine Leistung für Behinderte zu erheben, die nach den nationalen Rechtsvorschriften als eigener Anspruch und nicht aufgrund der Eigenschaft als Familienangehöriger eines Arbeitnehmers gewährt wird. Die Familienangehörigen eines Arbeitnehmers können nach dieser Verordnung nämlich nur abgeleitete Ansprüche, d. h. aufgrund der Eigenschaft als Familienangehöriger eines Arbeitnehmers erworbene Ansprüche geltend machen.