EuGH - Urteil vom 27.10.1998
Rs C-411/96
Normen:
EG-Vertrag Art. 119, Art. 177; Richtlinie 75/117/EWG; Richtlinie 76/207/EWG; Richtlinie 89/391/EWG; Richtlinie 92/85/EWG;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1998, I-6401 (Boyle u. a.)
ARST 1999, 93
EuR 1999, 242
EWS 1999, 118
RIW 1999, 138
ZFSH/SGB 1999, 33
Vorinstanzen:
Industrial Tribunal Manchester,

1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 des Vertrages und Richtlinie 75/117 - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85 - Mutterschaftsurlaub - Fortzahlung eines Arbeitsentgelts oder angemessene Sozialleistung - Begriff - Von einer Voraussetzung abhängige Zahlung eines Entgelts, das höher ist als die in den nationalen Vorschriften über den Mutterschaftsurlaub vorgesehenen Zahlungen - Zul4ssigkeitsvoraussetzungen

EuGH, Urteil vom 27.10.1998 - Aktenzeichen Rs C-411/96

DRsp Nr. 2000/4570

1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 des Vertrages und Richtlinie 75/117 - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85 - Mutterschaftsurlaub - Fortzahlung eines Arbeitsentgelts oder angemessene Sozialleistung - Begriff - Von einer Voraussetzung abhängige Zahlung eines Entgelts, das höher ist als die in den nationalen Vorschriften über den Mutterschaftsurlaub vorgesehenen Zahlungen - Zul4ssigkeitsvoraussetzungen

(Margaret Boyle u. a. gegen Equal Opportunities Commission)