Autor: Gröne |
Der Gesetzgeber hat mit dem PSG II geregelt, dass mit der Systemumstellung zum 01.01.2017 niemand schlechter gestellt werden sollte, der vorher schon Leistungen bezogen hatte (§§
Automatisch und nahtlos wurden zu pflegende Personen mit der Pflegestufe I in den Pflegegrad 2, solche mit der Pflegestufe II in den Pflegegrad 3 und solche mit Pflegestufe III (einschließlich Härtefall) in den Pflegegrad 5 übergeleitet.
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