LAG Rheinland-Pfalz, vom 19.08.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 486/97
ArbG Koblenz, vom 22.01.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 2225/96
13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3, 6 MuSchG
BAG, Urteil vom 25.11.1998 - Aktenzeichen 10 AZR 595/97
DRsp Nr. 1999/6332
13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3, 6MuSchG
»Ein Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, das als Teil der im Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehenden Vergütung vereinbart ist ("arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung"), entsteht auch für die Zeiten, in denen aufgrund der Beschäftigungsverbote nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1MuSchG keine Arbeitsleistung erbracht wird.«