Autoren: Wülfrath/Klatt |
Im Rahmen von zumutbaren, nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (im sog. Sozialrechtsverhältnis) können von Maßnahmeträgern im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs) geschaffen werden. Während der Teilnahme erhält der Hilfebedürftige nach §
Zusatzjobs nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|