Autor: Wülfrath |
§
der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt (Nr. 1); |
der den Übergang eines Anspruchs bewirkt (Nr. 2); |
mit dem zur Beantragung einer vorrangigen Leistung aufgefordert wird (Nr. 3); oder |
mit dem nach § |
Widerspruch und Anfechtungsklage haben nach dem Grundsatz von § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG bei allen übrigen
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