Autor: Klatt |
§
Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist das beim Ausscheiden abgerechnete beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (einschließlich der Einmalzahlungen) des letzten Jahres, gerechnet vom letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses an vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (§
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