Autor: Nau |
Teilweise erwerbsgemindert sind gem. §
Andere Ursachen als Krankheit oder Behinderung können einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht begründen. §
Krankheit i.S.d. §
Eine Behinderung unterscheidet sich von dem Begriff der Krankheit dadurch, dass eine Besserungsmöglichkeit nicht besteht.
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