Autor: Nau |
Wichtiger HinweisRenten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich auf Zeit gewährt, und zwar für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn gem. § |
Widerspruch und Klage gegen die Entziehung einer Erwerbsminderungsrente haben gem. § 86a Abs. 2 SGG keine aufschiebende Wirkung. Diese kann jedoch gem. § 86b SGG auf Antrag hin entweder durch den Rentenversicherungsträger selbst oder durch das Sozialgericht angeordnet werden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|