Autor: Nau |
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das 65. Lebensjahr vollendet haben (Nr. 1), |
bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ |
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (Nr. 3). |
Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich (§
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